SEM - Ukraine: Verteilschlüssel wird bei der Zuweisung von Geflüchteten wieder eingehalten |
02.05.2022
| von Staatssekretariat für Migration SEM
02.05.2022, Bern-Wabern - Der Sonderstab Asyl (SONAS) begrüsst die Rückkehr zur bevölkerungsproportionalen Zuweisung der Geflüchteten aus der Ukraine an die Kantone. So können bestehende Ungleichgewichte schrittweise ausgeglichen werden. Bund und Kantone verfügen aktuell über genügend Unterbringungsplätze.
Auch Kantonswechsel sind bei bereits zugewiesenen Personen nur in Ausnahmefällen möglich – etwa dann, wenn Geflüchtete dadurch bei ihrer erweiterten Kernfamilie wohnen können, wenn die Betreuungssituation von vulnerablen Personen verbessert werden kann oder wenn die Betroffenen eine Arbeitsstelle nicht antreten könnten, weil der Arbeitsweg zu lang ist.
Genügend Betten bei Bund und Kantonen
Die Zahl der Geflüchteten, die sich in einem Bundesasylzentrum registrieren lassen, liegt aktuell zwischen 500 und 1000 Personen pro Tag. Das SEM verfügt über gut 9000 Unterbringungsplätze, von denen rund 5000 belegt sind. Auch die Kantone verfügen zurzeit über eine ausreichende Zahl von Unterbringungsplätzen und über genügend Reserven, um die ihnen vom SEM zugewiesenen Personen mit Schutzstatus S aufzunehmen.
Ruhige Lage im Sicherheitsbereich
Im Sicherheitsbereich ist die Lage ruhig, die Prozesse und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Bundesstellen und den kantonalen Behörden haben sich eingespielt und funktionieren gut.
Medienkontakt:
Daniel Bach
Leiter Kommunikation SEM
T +41 79 570 37 81
--- ENDE Pressemitteilung SEM - Ukraine: Verteilschlüssel wird bei der Zuweisung von Geflüchteten wieder eingehalten ---
Über Staatssekretariat für Migration SEM:
Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.
Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.
Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.
Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.
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