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Übergangswohnungen als effizientes Angebot gegen prekäre Wohnsituationen

25.06.2024 | von Bundesamt für Wohnungswesen BWO


Bundesamt für Wohnungswesen BWO

25.06.2024, Bern - Die Stadt Renens hat ein vielseitiges Angebot an Übergangswohnungen für Menschen in prekären Wohnsituationen geschaffen. Dabei geht es in erster Linie darum, eine temporäre Wohnlösung anzubieten, um dann in einem zweiten Schritt den Zugang zum regulären Wohnungsmarkt zu ermöglichen. Renens hat die Hochschule für soziale Arbeit und Gesundheit Lausanne (HETSL) beauftragt, dieses Projekt mit der Unterstützung des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) und der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Waadt zu analysieren.

Die Übergangswohnungen der Stadt Renens stellen eine Ergänzung zu den Notunterkünften dar. Das Angebot erlaubt die Unterbringung von Personen, die wohnungslos sind oder in einer unangemessenen Wohnung leben, gewöhnlich auf sechs Monate befristet und gegen eine bescheidene Miete. Die Übergangswohnungen befinden sich in vier bestehenden Gebäuden. Das Angebot umfasst eine Wohngemeinschaft ausschliesslich für Männer, eine nur für Frauen mit Kindern und eine für alleinstehende Frauen. Ebenfalls dazu gehören Zimmer in einer ehemaligen Pension. Die Personen, die dieses Angebot in Anspruch nehmen, erhalten auch eine entsprechende individuelle Begleitung.

Das Projekt ist in zweierlei Hinsicht innovativ: Einerseits werden leerstehende Gebäude, die abgerissen oder renoviert werden sollen, vorübergehend weiter genutzt. Dadurch lassen sich im Kampf gegen den Ausschluss eines Teils der Bevölkerung lokal vorhandene Möglichkeiten ausschöpfen. Andererseits bieten die Übergangswohnungen unter anderem dank Partnerschaften mit dem Immobiliensektor und dank lokaler Hilfsstrukturen insbesondere Frauen, die auf der Strasse und in extrem prekären Verhältnissen leben, eine geeignete Lösung.

Die Stadt Renens hat die die Beobachtungsstelle für Prekarität (Observatoire des précarités) der HETSL beauftragt, dieses Wohnangebot sowie die einzelnen Wohnverläufe und die Erfahrungen der Betroffenen im Rahmen einer Analyse auszuwerten und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass das Projekt zur sozialen Wiedereingliederung der betroffenen Personen beigetragen hat: Über die Hälfte von ihnen haben nach dieser Übergangslösung wieder eine Wohnung auf dem regulären Mietmarkt gefunden.

Ausserdem geht aus der Untersuchung hervor, dass mehrere Faktoren die Konzeption und Entwicklung eines solchen Wohnangebots begünstigen können. Die Studie hebt sechs Punkte hervor, die andere Städte und Gemeinden beachten sollten, wenn sie ebenfalls ein solches Angebot entwickeln möchten. So sollten sie:

-die sozialen Realitäten und Probleme in ihrem Gebiet identifizieren eine Ressourcen-Bilanz erstellen

-das Projekt für eine bessere Akzeptanz möglichst breit abstützen

-bei der Umsetzung partnerschaftliche Ansätze bevorzugen

-funktionale und zielgruppengerechte Wohnlösungen anbieten

-eine umfassende und gezielte Begleitung organisieren

Der Erfolg dieser Übergangswohnungen in Renens zeigt eine Möglichkeit auf, wie Personen in prekären Verhältnissen unter bestimmten Voraussetzungen geholfen werden kann. Für andere Schweizer Städte und Gemeinden mit ähnlichen Problemen kann dieses Projekt als Vorbild dienen.


Medienkontakt:

Medien und Kommunikation BWO
media@bwo.admin.ch
Tel. +41 58 463 49 95.

Stadt Renens
Karine Clerc
Municipale, Direction Enfance-Cohésion sociale
Karine.Clerc@renens.ch
+41 77 429 05 06
Aurélie Debluë, Responsable de l’Office du logement, Aureli

--- ENDE Pressemitteilung Übergangswohnungen als effizientes Angebot gegen prekäre Wohnsituationen ---

Über Bundesamt für Wohnungswesen BWO:
Wohnen gehört wie Nahrung, Bildung oder Gesundheit zu den Grundbedürfnissen der Menschen. Gestützt auf die Artikel 41, 108 und 109 der Verfassung setzt sich der Bund im Rahmen der Wohnungspolitik dafür ein, dass alle Bevölkerungsgruppen über eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen verfügen.

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) ist die für den Vollzug der Wohnungspolitik des Bundes zuständige Fachbehörde. Es ist für die Umsetzung der Bundesgesetze verantwortlich, die das Parlament zur Erfüllung der wohnungspolitischen Verfassungsaufträge verabschiedet hat:

- Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz WFG) vom 21. März 2003 - Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974 - Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in den Berggebieten vom 20. März 1970 (WS) - Obligationenrecht (Miete) vom 15. Dezember 1989 - Bundesgesetz vom 23. Juni 1995 über Rahmenmietverträge und deren Allgemeinverbindlicherklärung

Das BWO betreut zudem die Hypothekardarlehen, die gestützt auf den Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1947 den Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals gewährt worden waren.

Das Amt vertritt die Schweiz in internationalen Organisationen, die sich mit Fragen des Wohnungswesens beschäftigen, namentlich im „Committee on Housing and Land Management“ der Europäischen Kommission für Wirtschaftsfragen der UNO (ECE).

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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