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Erste Tranche der Wasserkraftreserve für kommenden Winter beschafft

26.07.2024 | von Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom


Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom

26.07.2024, Die erste Runde der Ausschreibung für die Wasserkraftreserve für den Winter 2024/2025 wurde am 25.07. 2024 abgeschlossen. In der ersten Teilausschreibung haben Gebote im Umfang von 63 Gigawattstunden (GWh) einen Zuschlag erhalten. Die beschaffte erste Teilmenge liegt innerhalb der von der ElCom vorgesehenen Bandbreite zur Beschaffung einer Wasserkraftreserve von insgesamt 300 GWh +/- 100 GWh. Die Kosten der ersten Tranche betragen 3.3 Mio. EUR.

Bei der von der Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid durchgeführten ersten Ausschreibung für die Wasserkraftreserve wurden insgesamt 105 Gebote mit total 492 GWh von unterschiedlichen Anbietern eingereicht. Die ElCom hat entschieden, Angeboten mit insgesamt 63 GWh den Zuschlag für die Vorhaltung der Wasserkraftreserve zu geben. Damit liegt die beschaffte Menge im Rahmen der vorab bestimmten Eckwerte für die Teilausschreibungen. Insgesamt wird ein Gesamtvolumen von 300 GWh mit einer Toleranz von +/- 100 GWh anvisiert. Parallel zum Ausschreibungsprozess erstellte Analysen zeigen, dass sich die Kosten für die beschaffte Teilmenge im Umfang von 3.3 Mio. EUR durch die Preiserwartungen am Strommarkt erklären lassen. Der Durchschnittspreis für die zugeschlagene Menge Energie liegt bei 53.17 EUR/MWh.

Mit der nun beschafften Teilmenge ist ein erster Schritt getan, um eine Gesamtreserve zur Absicherung für ausserordentliche, nicht absehbare kritische Knappheitssituationen zu bilden. Die Beschaffung in Tranchen soll dazu beitragen, das Kostenrisiko durch allfällige Preisausschläge am Markt zu minimieren. Während es bei einer einzigen Ausschreibung sein könnte, dass der Zuschlag in einer Phase besonders hoher Preise erfolgt, wird durch die Verteilung auf mehrere Zeitpunkte dieses Preisrisiko reduziert.

Wasserkraftreserve als Teil der Stromreserve für den Winter
Die Ausschreibung der Wasserkraftreserve für den kommenden Winter erfolgt auf der Basis der aktuell geltenden Rechtsgrundlage, der Winterreserveverordnung. Die an der Reserve teilnehmenden Kraftwerke erhalten für das Vorhalten des Wassers eine Entschädigung basierend auf einem wettbewerblichen Ausschreibeverfahren. Die mit der beschafften Teilmenge einhergehenden Kosten von 3.3 Mio. EUR für die Vorhaltung werden genauso wie die Kosten der kommenden Ausschreibungsrunden über einen Zuschlag auf den Netztarif weitergereicht und von allen Schweizer StromkonsumentInnen gemäss ihrem Verbrauch getragen.

Damit die Energie bei Bedarf auch mit hoher Wahrscheinlichkeit abgerufen werden kann, wird die Reserve auf verschiedene Kraftwerkskomplexe verteilt.

Die Reserve kommt zum Einsatz, wenn der Markt die Nachfrage nicht mehr decken kann. Swissgrid ruft dann die notwendige Reserve ab.

Zeitlicher Ablauf und weiteres Vorgehen
Die Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid beschafft die Wasserkraftreserve gemäss den von der ElCom publizierten Eckwerten zwischen Juli und September 2024. Die Energie soll von Anfang Februar 2025 bis Mitte Mai 2025 vorgehalten werden. Mitte Mai wurde als Ende der Vorhalteperiode aufgrund der historischen Füllstandskurven der Schweizer Speicherseen festgelegt. Die Entwicklungen der Vorjahre illustrieren, dass ab dann die Füllstände spätestens wieder ansteigen.


Medienkontakt:
Simon Witschi
Leiter Sektion Services
Tel. 058 466 08 49
Antonia Adam
Medien und Kommunikation
Tel. 058 466 89 99

Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom
3003 Bern
Tel. +41 58 462 58 33
Fax +41 58 462 02 22
E-Mail: info@elcom.admin.ch

--- ENDE Pressemitteilung Erste Tranche der Wasserkraftreserve für kommenden Winter beschafft ---

Über Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom:
Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) ist die unabhängige staatliche Aufsichtsbehörde im Elektrizitätsbereich. Sie überwacht die Einhaltung des Stromversorgungs- und Energiegesetzes, trifft die dazu nötigen Entscheide und erlässt Verfügungen.

Sie beaufsichtigt die Strompreise und entscheidet als richterliche Behörde bei Differenzen betreffend den Netzzugang. Sie überwacht zudem die Versorgungssicherheit im Strombereich und regelt Fragen zum internationalen Stromtransport und -handel. Schliesslich entscheidet die ElCom in Streitigkeiten zu Rückliefertarifen sowie zwischen Netzbetreiber und Eigenverbraucher.

Die Kommissionsmitglieder werden vom Bundesrat gewählt. Sie sind von der Elektrizitätswirtschaft unabhängig.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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