Swiss-U.S. Data Privacy Framework: Zertifizierte US-Unternehmen bieten einen angemessenen Schutz für Personendaten

14.08.2024 | von Staatssekretariat für Wirtschaft SECO


Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

14.08.2024, Der neue Datenschutzrahmen ermöglicht einen sicheren Austausch von Personendaten zwischen der Schweiz und den zertifizierten US-Unternehmen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. August 2024 und setzt die USA in diesem Umfang auf die Liste der Länder mit einem angemessenen Datenschutzniveau. Insbesondere die Zertifizierung für US-Unternehmen und ein neues US-Datenschutzgericht erlauben künftig die Übermittlung von Personendaten aus der Schweiz an zertifizierte Unternehmen in die USA ohne zusätzliche Garantien. Der Bundesrat setzt die entsprechende Änderung der Datenschutzverordnung auf den 15. September 2024 in Kraft.

Der neue Datenschutzrahmen zwischen der Schweiz und den USA bietet einen angemessenen Schutz für die Übermittlung von Personendaten an zertifizierte US-Unternehmen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat aufgrund einer Beurteilung des Bundesamtes für Justiz (BJ). Mit dem sogenannten Swiss- U.S. Data Privacy Framework können künftig Personendaten aus der Schweiz ohne zusätzliche Garantien an zertifizierte Unternehmen in den USA übermittelt werden. Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung der Datenschutzverordnung an seiner Sitzung vom 14. August 2024 genehmigt und die USA in diesem Umfang auf die Liste der Länder mit angemessenem Datenschutz gesetzt. Die entsprechenden Änderungen gelten ab dem 15. September 2024.

Mit der Zertifizierung für US-Unternehmen wird sichergestellt, dass die vorgesehenen Datenschutzmassnahmen und Datenschutzgarantien eingehalten werden. Namentlich dürfen diese Unternehmen die Daten nur für diejenigen Zwecke bearbeiten, für die sie erhoben wurden. Die Weitergabe an Dritte wie beispielsweise an nicht zertifizierte Unternehmen ist nicht zulässig. Beim Zugang durch US-Behörden auf Personendaten, die von der Schweiz bekanntgegeben werden, sind verschiedene Garantien vorgesehen, einschliesslich ein Beschwerdemechanismus.

Seit der Inkraftsetzung des neuen Schweizer Datenschutzrechts am 1. September 2023 dürfen Personendaten ohne zusätzliche Garantien ins Ausland übermittelt werden, wenn im Empfängerstaat ein angemessenes Datenschutzniveau besteht. Welche Staaten diese Voraussetzung erfüllen, wird vom Bundesrat festgelegt und auf einer verbindlichen Liste in Anhang 1 der Datenschutzverordnung publiziert.

Die EU und die USA haben bereits im Juli 2023 das EU-U.S. Data Privacy Framework in Kraft gesetzt. Mit dem Swiss-US Data Privacy Framework schafft der Bundesrat nun gleiche Rahmenbedingungen für Privatpersonen sowie für Unternehmen in der Schweiz.


Medienkontakt:
Ingrid Ryser
Bundesamt für Justiz
T +41 58 462 48 48
ingrid.ryser@bj.admin.ch

Betreffend die Wirtschaftspolitik mit den USA:
Antje Baertschi
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
T +41 58 463 52 75
antje.baertschi@seco.admin.ch

--- ENDE Pressemitteilung Swiss-U.S. Data Privacy Framework: Zertifizierte US-Unternehmen bieten einen angemessenen Schutz für Personendaten ---

Über Staatssekretariat für Wirtschaft SECO:
Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Sein Ziel ist es, für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu sorgen. Dafür schafft es die nötigen ordnungs- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen.

Arbeitgebende und Arbeitnehmende sollen von einer wachstumsorientierten Politik, vom Abbau von Handelshemmnissen und von der Senkung der hohen Preise in der Schweiz profitieren.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung