News Abo

Bundesrat empfiehlt Annahme der Reform zur einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen

11.10.2024 | von Bundesamt für Gesundheit BAG


Bundesamt für Gesundheit BAG

11.10.2024, Am 24. November stimmen die Schweizer Bürgerinnen und Bürger über die Reform zur einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen ab. Diese sieht vor, dass alle Gesundheitsleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nach demselben Verteilschlüssel finanziert werden, unabhängig davon, ob sie ambulant, stationär oder in Pflegeheimen erbracht werden. Das Parlament hat die entsprechende Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) am 22. Dezember 2023 verabschiedet. Gegen diesen Entscheid wurde das Referendum ergriffen. Bundesrat, Parlament und Kantone empfehlen die Annahme dieser Reform, die Fehlanreize im Gesundheitssystem korrigiert und ambulante Behandlungen fördert. So trägt sie zu einer Kosten- und Prämiensenkung bei.

In der Schweiz werden heute die von der OKP gedeckten Gesundheitsleistungen je nach Behandlungsart unterschiedlich finanziert. Bei ambulanten Behandlungen – in der Arztpraxis, beim Therapeuten oder im Spital ohne Übernachtung – wird die Finanzierung vollständig von den Krankenversicherern übernommen. Der Kanton beteiligt sich nicht daran. Bei stationären Behandlungen – im Spital mit Übernachtung – trägt der Wohnkanton des Patienten oder der Patientin mindestens 55 Prozent der Kosten. Diese Beteiligung wird über die Steuern finanziert. Den Rest übernimmt der Krankenversicherer.

Dieses System führt zu Fehlanreizen, die sich in einer höheren Hospitalisierungsrate als in anderen Ländern niederschlagen, da zu wenig Interesse daran besteht, ambulante Behandlungen zu bevorzugen, auch wenn diese für die Patientinnen und Patienten oftmals sinnvoller und kostengünstiger wären. Dank des medizinischen Fortschritts findet die Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen dennoch statt, aber nur sehr langsam. Mit dem aktuellen Finanzierungssystem führt diese Verlagerung dazu, dass die Belastung der Prämienzahlenden stärker zunimmt als diejenige der Kantone. Der prämienfinanzierte Anteil der Gesundheitsleistungen steigt seit mehreren Jahren, während der steuerfinanzierte Anteil sinkt.

Am 22. Dezember 2023 hat das Parlament beschlossen, dass alle Gesundheitsleistungen nach demselben Verteilschlüssel finanziert werden, unabhängig davon, ob sie ambulant, stationär, zu Hause oder im Pflegeheim erbracht werden. Mit der vorgesehenen KVG-Änderung übernehmen die Kantone neu mindestens 26,9 Prozent und die Krankenversicherer höchstens 73,1 Prozent der Kosten. In einem ersten Schritt werden ab 2028 die ambulanten und die stationären Leistungen einheitlich finanziert.

Eine Reform, die auch die Pflege im Heim und zu Hause umfasst
Bei der Pflege im Heim oder zu Hause werden die Leistungen heute von der Krankenversicherung (vom Bundesrat festgelegter, begrenzter Beitrag der OKP), von den Kantonen (Restfinanzierung) und von den Versicherten selbst (ebenfalls vom Bundesrat festgelegter, begrenzter Beitrag der Patientinnen und Patienten) finanziert. Jeder Kanton ist für die Regelung der Restfinanzierung verantwortlich.

Mit der Reform werden die Pflegeleistungen ab 2032 ebenfalls nach dem neuen Verteilschlüssel finanziert. Die Versicherten werden weiterhin den vom Bundesrat festgelegten, begrenzten Beitrag bezahlen. Leistungserbringer, Versicherer und Kantone werden gemeinsam eine einheitliche Tarifstruktur für die ganze Schweiz ausarbeiten. Die Leistungserbringer (Pflegeheime, Spitex, selbstständige Pflegefachpersonen) werden in die Tarifvereinbarung für die Pflegeleistungen einbezogen. Dies bedeutet bessere Planbarkeit und mehr Mitbestimmung für die Pflegeeinrichtungen und das Pflegepersonal.

Breite Unterstützung
Die Reform wird seit vielen Jahren diskutiert. Sie wird von Bundesrat, Parlament und Kantonen unterstützt, aber auch von zahlreichen Gesundheitsorganisationen, darunter Ärztevereinigungen, Spitäler, Apothekenverband, Pflegeheime, Spitex-Organisationen und Krankenversicherer.

Argumente des Referendumskomitees
Ein aus Gewerkschaftskreisen hervorgegangenes Komitee hat das Referendum ergriffen. Es ist der Meinung, dass die Reform den Krankenkassen zu viel Macht über das Gesundheitssystem gibt. Sie zwinge die Bevölkerung, noch höhere Prämien zu bezahlen, fördere eine Zweiklassenmedizin und beschleunige den Abbau der Pflege zu Hause und in Pflegeheimen. Die Gewerkschaften befürchten zudem eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals und einen erhöhten Rentabilitätsdruck, den die Versicherer auf Pflegeeinrichtungen – auch öffentliche – ausüben könnten.

Argumente von Bundesrat und Parlament
Nach Ansicht von Bundesrat und Parlament reduziert die einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen die Fehlanreize, welche die Gesundheitskosten und vor allem die Kosten zu Lasten der Prämienzahlenden erhöhen. Die Reform fördert ambulante Behandlungen, weil sie die finanziellen Fehlanreize beseitigt, die zu unnötigen Hospitalisierungen führen.

Das neue Finanzierungsmodell soll auch die Koordination der Versorgung zwischen den Gesundheitsfachpersonen fördern. Eine gute Koordination zwischen Ärzteschaft, Pflegepersonal, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Apotheken kann die Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten verbessern. Damit können unnötige Hospitalisierungen vermieden, Heimeintritte hinausgezögert und die Kosten gesenkt werden. So sollte die Koordination Einsparungen ermöglichen. Diese Koordination ist heute für die Gesundheitsakteure wenig attraktiv, weil oft diejenigen, die sich dafür einsetzen, nicht diejenigen sind, die einen Nutzen daraus ziehen können.

Die Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen Akteuren der OKP bleibt mit der Reform weitgehend unverändert. Die Leistungserbringer (Ärzteschaft, Spitäler, Therapeut/-innen usw.) und die Krankenkassen vereinbaren die Tarife, die von den Kantonen oder dem Bundesrat genehmigt werden müssen. Die Kantone bestimmen, welche Leistungserbringer zulasten der OKP abrechnen dürfen. Ärztinnen und Ärzte sowie Therapeutinnen und Therapeuten entscheiden gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten über die notwendigen Behandlungen. Die Krankenkassen prüfen schliesslich die Rechnungen und übernehmen die Kosten.

Entlastung der Prämienzahlenden
Mit der einheitlichen Finanzierung wird die Verlagerung von der Kantons- zur Prämienfinanzierung gestoppt, was die Prämienzahlenden entlasten soll. Die Kantone werden wieder einen grösseren Teil der Kosten übernehmen müssen, wie dies in den Jahren 2016 bis 2019 der Fall war. Die Reform birgt zudem ein erhebliches Sparpotenzial bei den Gesundheitskosten, da die ambulante Versorgung und die Koordination der Versorgung gefördert werden. Dieses Potenzial lässt sich nicht genau abschätzen, da es davon abhängt, wie die verschiedenen Akteure auf die neuen Anreize reagieren werden.


Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit
Medien und Kommunikation
+41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch

--- ENDE Pressemitteilung Bundesrat empfiehlt Annahme der Reform zur einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen ---

Über Bundesamt für Gesundheit BAG:
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all diesen Aktivitäten ist.

Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.

Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.

L’Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante à assurer à la population un niveau de santé élevé.

L’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.

The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to facilitate to the population a life in good health.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


Weitere Informationen und Links:


Erfasst auf
 Krankenversicherung.ch

Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung