KVG-Revision Tarife der Analyseliste: Systemwechsel gefährdet die Patientenversorgung |
21.11.2024
| von H+ Die Spitäler der Schweiz
21.11.2024, Bern (ots) - Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat sich an ihrer letzten Sitzung für grundlegende Änderungen bei der Tariffestsetzung für Laboranalysen im Schweizer Gesundheitssystem ausgesprochen.
Diese Änderungen umfassen zwei zentrale Punkte: den Wechsel von einem staatlich festgelegten Amtstarif zu einem zwischen Tarifpartnern ausgehandelten Vertragstarif und eine Lockerung des Kontrahierungszwangs für Labore. H+ lehnt einen solchen Systemwechsel ab, da er die Versorgungsqualität und -sicherheit gefährdet.
H+ spricht sich gegen einen Wechsel vom Amtstarif zum Vertragstarif bei den Laborleistungen aus. Die Gefahr von Blockaden aufgrund der Vielzahl beteiligter Akteure und - als Folge davon - von tariflosen Zuständen ist gross. Darüber hinaus fehlt eine verlässliche Datenbasis, die für einen solchen Systemwechsel nötig wäre. Der Ständerat hatte bereits in der Herbstsession beschlossen, auf den Systemwechsel nicht einzutreten. H+ fordert nun den Nationalrat auf, dem Ständerat zu folgen und die Empfehlungen der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) abzulehnen. Vielmehr ist auf die laufenden Arbeiten des EDI abzustützen, das unter dem Projekt "Trans-AL 2" die Preise der Analyseliste sachgerecht und wissenschaftlich fundiert revidiert und welche vorausichtlich per 2027 in Kraft tritt.
Gefährdung der Patientenversorgung durch Lockerung des Kontrahierungszwangs
Die von der SGK-N geforderte Lockerung des Kontrahierungszwangs schafft zusätzliche Rechtsunsicherheit und gefährdet die Patientenversorgung. Mit dieser Lockerung müssten die Spitäler und Klinken vor jeder Laboruntersuchung überprüfen, ob das gewählte Labor einen Vertrag mit der Krankenkasse der Patientin oder des Patienten hat. Ist dies nicht der Fall, müssten Patientinnen und Patienten entweder die Analyse selbst bezahlen oder an einen anderen Leistungserbringer verwiesen werden, welcher einen Vertrag mit der jeweiligen Krankenkasse hat. Diese Einschränkung würde Routineuntersuchungen erschweren und das Risiko für diagnostische Verzögerungen und Fehlbehandlungen erhöhen - eine Entwicklung, die den Zielen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung widerspricht. Zudem würde die Bürokratie für das Spitalpersonal weiter erhöht statt wie dringend nötig abgebaut. Die Lockerung des Vertragszwang ist aus diesen Gründen mit den Grundpfeilern des KVG nicht vereinbar, gefährdet Patientinnen und Patienten und belastet die Spitäler unnötig.
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Anne-Geneviève Bütikofer
Direktorin
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