Revision des Edelmetallkontrollgesetzes: Kontrolle ist gut – Transparenz noch besser

06.03.2025 | von Swissaid


06.03.2025, Die Revision des Edelmetallkontrollgesetz ist nun nach der Nationalratsdebatte eine Etappe weiter. Künftig müssen sich Schweizer Raffinerien bei der Sorgfaltspflicht nach internationalen Standards richten. Als Referenz gilt der OECD-Leitfaden mit strengen Kontrollen der Lieferkette und Abbaubedingungen. SWISSAID begrüsst diesen Schritt zu mehr Rückverfolgbarkeit des Goldes. Wie ernst es dem Bund mit strengeren Auflagen ist, wird jedoch erst die Verordnung zeigen.


Der Nationalrat hat heute der Revision des Edelmetallkontrollgesetz zugestimmt, die Teil der Totalrevision des Zollgesetzes ist, welche derzeit im Parlament diskutiert wird. Der heute angenommene Passus zielt darauf ab die Kontrollmechanismen für den Schweizer Goldhandel zu verschärfen. Als neue Richtschnur soll künftig der OECD-Leitfaden gelten, welcher eine Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten enthält. Da dieser OECD-Leitfaden jedoch nur als «Referenz» gilt, ist abzuwarten, was genau in der Verordnung ausgearbeitet wird.

Marc Ummel, Verantwortlicher der Rohstoffabteilung bei SWISSAID und Autor mehrerer Goldstudien, begrüsst diesen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. «Künftig können die Raffinerien ihre Sorgfaltspflicht nicht auf ihre direkten Lieferanten beschränken, sondern müssen die ganze Lieferkette kontrollieren und die Bedingungen des Goldabbaus prüfen.»

Sanktionen des Zentralamts

Damit zeichnet sich ein Ende der Ohnmacht des Zentralamts für Edelmetallkontrolle ab: Als Kontrollinstanz kann das Zentralamt künftig Sanktionen gegen Raffinerien verhängen, die die OECD-Richtlinien nicht einhalten. «Es ist gut, dass das Zentralamt künftig die Informationen über seine durchgeführten Kontrollen veröffentlichen muss, auch wenn diese Informationen noch zu oberflächlich sind», sagt Marc Ummel.

Die Kontrollmechanismen sind eine Seite der Medaille. Um aber künftig auszuschliessen, dass Konfliktgold in die Schweiz importiert wird, braucht es bezüglich Transparenz noch ein Stück Arbeit: Der Bund muss die Anforderungen bezüglich der Angaben des Herkunftslandes festlegen. «Der Bund muss hier strikte Anforderungen festlegen und seine Verantwortung wahrnehmen», fordert Marc Ummel. «Ziel muss sein, dass die tatsächliche Herkunft des Goldes, d. h. das Land, in dem das Gold abgebaut wurde, oder in dem das Gold auf den Markt kam, deklariert werden muss. Nur so kann verhindert werden, dass Gold, welches mit Konflikten oder Menschenrechtsverletzungen in Verbindung steht, völlig legal in die Schweiz importiert wird.»

Die Differenzbereinigung zur Totalrevision des Zollgesetzes ist noch nicht abgeschlossen. Das Gesetzt und damit der Passus für das Edelmetallgesetz tritt erst in Kraft, sobald das Zollgesetz als Ganzes verabschiedet wurde.

Um den globalen Goldsektor zu transformieren, hin zu mehr Transparenz, besseren Arbeitsverhältnissen und weniger Gesundheitsrisiken für die Minenarbeitenden, weniger Umweltschäden und weniger Einkommensverluste für die goldproduzierenden Staaten, sind zudem weitere Massnahmen nötig. Eine ausführliche Auflistung finden Sie in den Key Findings sowie in der Goldstudie 2024 «On the trail of African gold. Quantifying production and trade to combat illicit flows.».

Kontaktpersonen:
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