Der Tätigkeitsbericht der UBI von 2024: Ein Jahr der Rekorde und Jubiläen

02.04.2025 | von Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI


02.04.2025, Bern - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) verzeichnete im abgelaufenen Jahr mit 45 eingegangenen Beschwerdefällen einen neuen Höchstwert. Bei sieben der insgesamt 31 erledigten Verfahren stellte sie eine Rechtsverletzung fest. Zu ihrem 40-Jahr-Jubiläum veröffentlichte die UBI ein Buch.


Die im Berichtsjahr eingereichten Eingaben führten zu 45 neuen Beschwerdeverfahren, sieben mehr als im Vorjahr. Dies stellt einen neuen Rekord dar, seit mit dem Inkrafttreten des ersten Radio- und Fernsehgesetzes im Jahr 1992 der UBI vorgelagerte Ombudsstellen geschaffen wurden. Im Berichtsjahr konnte die UBI zudem ihr 1000. Beschwerdeverfahren verzeichnen. Insgesamt 992 Beanstandungen gingen in diesem Zeitraum bei den acht Ombudsstellen der Radio- und Fensehveranstalter ein. Knapp fünf Prozent der Fälle vor den Ombudsstellen mündeten damit in eine Beschwerde an die UBI.

Die 45 neu eröffneten Beschwerdeverfahren betrafen primär Fernsehausstrahlungen (17) und den Online-Bereich der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG (15). Bei Letzterem ging es einerseits um veröffentlichte redaktionelle Publikationen und anderseits um die Handhabung von Kommentarspalten inkl. Kommentarkontosperren. Hinsichtlich des Umfangs der Verfahren konnten ebenfalls Rekorde registriert werden.

Gegenstand der neu eingegangenen Beschwerden bildeten fast ausschliesslich Publikationen der SRG, nämlich von Schweizer Radio und Fernsehen SRF (30), Radio Télévision Suisse RTS (12) und Radiotelevisione Svizzera RSI (2). Die einzige Ausnahme stellte eine Sendung von Telebasel dar. Primär gerügt wurden Nachrichtensendungen und andere Informationsformate. Bei den beanstandeten Publikationen ging es um den Konflikt in Gaza, eidgenössische und kantonale Abstimmungen, Wahlen, politische und gesellschaftliche Aktualitäten, hängige und abgeschlossene Strafverfahren sowie Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Bei den im Berichtsjahr erledigten 31 Verfahren stellte die UBI in sieben Verfahren eine Rechtsverletzung fest (Vorjahr: 3). So hat die ursprüngliche Version eines Online-Artikels von SRF über einen Schulversuch im Kanton Luzern das Sachgerechtigkeitsgebot missachtet, weil eine wesentliche themenrelevante Information unerwähnt blieb. Gutgeheissen hat die UBI ebenfalls zwei Beschwerden gegen die Nichtaufschaltung von Kommentaren, weil hierfür rechtlich relevante Gründe fehlten. Die Meinungsäusserungsfreiheit der betroffenen Nutzer wurde deshalb verletzt. Bei zwei Beiträgen zu den letzten eidgenössischen Wahlen stellte die UBI eine Verletzung von Programmbestimmungen fest. Es handelte sich um die unzutreffende Einordnung einer politischen Partei in einem Online-Artikel von SRF sowie um die unvollständige Präsentation der Kandidierenden für den zweiten Wahlgang der Ständeratswahlen im Kanton Genf. Das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt hat zudem ein Beitrag von Telebasel über das Kantonsspital Baselland, weil die Sichtweise der Angegriffenen zu einem gravierenden Vorwurf in der Sendung nicht zum Ausdruck kam. Schliesslich erachtete die UBI ebenfalls einen Beitrag der Sendung «Tagesschau» von Fernsehen SRF zur FIFA-Affäre (Einstellung des Verfahrens) als nicht sachgerecht. Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Zu ihrem 40-Jahr-Jubiläum veröffentlichte die UBI im Dezember 2024 ein Buch mit verschiedenen Beiträgen von Mitgliedern der Kommission und des Sekretariats, die sich mit verschiedenen Aspekten ihrer Tätigkeit beschäftigen.

Die seit 1984 bestehende UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie setzt sich aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat zusammen. Präsidiert wird die Kommission von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob Inhalte von ausgestrahlten Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter und vom übrigen publizistischen Angebot der SRG (Online-Angebote inkl. Kommentarspalten, Teletext etc.) Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Publikationen verletzt haben. Dazu gehören insbesondere die rundfunkrechtlichen Informationsgrundsätze mit dem Sachgerechtigkeits- und dem Vielfaltsgebot, der Jugendschutz sowie die Beachtung der Grundrechte mit u.a. dem Diskriminierungsverbot oder der Achtung der Menschenwürde. Ebenfalls zu beurteilen hat sie, ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zu einem Rundfunkprogramm oder zu einer anderen Publikation vorliegt. Die Beratungen der UBI sind grundsätzlich öffentlich. Entscheide der Beschwerdeinstanz können beim Bundesgericht angefochten werden. Nach rechtskräftig festgestellten Rechtsverletzungen führt die UBI regelmässig ein Massnahmenverfahren zur Behebung des Mangels und zur Vermeidung ähnlicher Rechtsverletzungen in der Zukunft durch.

Die UBI veröffentlicht ihren Jahresbericht in allen vier Landessprachen im Rahmen einer Broschüre. Sie hat diesen zuvor dem Bundesrat vorgelegt, dem sie jährlich Bericht zu erstatten hat.


Medienkontakt:
Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)
Christoffelgasse 5, 3003 Bern
Tel. 058 462 55 38
info@ubi.admin.ch
http://www.ubi.admin.ch mit der integralen Fassung des UBI-Jahresberichts 2024
X: @UBI_AIEP_AIRR

--- ENDE Pressemitteilung Der Tätigkeitsbericht der UBI von 2024: Ein Jahr der Rekorde und Jubiläen ---

Über Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI:

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI beurteilt Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter und gegen das übrige publizistische Angebot der SRG. Sie behandelt ebenfalls Beschwerden gegen die Verweigerung des Zugangs zu schweizerischen Radio- und Fernsehprogrammen und zum übrigen publizistischen Angebot der SRG.

Als ausserparlamentarische Kommission des Bundes prüft die UBI in einem grundsätzlich kostenlosen Verfahren, ob rundfunkrechtliche Bestimmungen verletzt wurden. Sie hat dabei zwischen der Medienfreiheit und dem Schutz des Publikums abzuwägen. Der UBI vorgelagert sind Ombudsstellen.

Die UBI setzt sich aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern, die vom Bundesrat gewählt werden, und einem Sekretariat zusammen. Sie hat ihren Sitz in Bern.

Die UBI ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs an keine Weisungen von Bundesversammlung, Bundesrat und Bundesverwaltung gebunden. Dem Bundesrat hat sie jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Administrativ ist die UBI dem Generalsekretariat des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) angegliedert.


Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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